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Kostenträger

Das Gesundheitsunternehmen Gollée wird aufgrund der hohen Qualität in Behandlungs- und Präventionsmaßnahmen von vielen Kostenträgern als Leistungserbringer anerkannt.

  • Unsere Häuser sind Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit einem Basisvertrag nach § 38 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) und einem Versorgungsvertrag nach § 111 Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V).
  • Wir sind beihilfefähig im Sinne der §§ 6 und 7 der Beihilfeordnung des Bundes und verfügen über eine Zulassung als Privatkrankenanstalt nach § 30 der Gewerbeordnung (GewO).
  • Für die Behandlung von postoperativen Herzpatienten wurde die Kirchberg-Klinik in den Niedersächsischen Krankenhausbedarfsplan aufgenommen und verfügt über eine Zulassung nach § 108 SGB V.
  • Als Anbieter von Präventionsleistungen sind zahlreiche Kurse unseres "Balance" nach § 20 SGB V anerkannt. Außerdem erbringen wir Leistungen zur Rehabilitationsnachsorge im Sinne des § 17 SGB VI (zum Beispiel IRENA, T-RENA) und § 64 Absatz 1 Nr. 3 und 4 SGB IX (Rehabilitationssport und Funktionstraining).
  • Gesetzliche Krankenversicherungen
  • Deutsche Rentenversicherungen
  • Postbeamtenkrankenkasse
  • Beihilfestellen
  • Bundeswehr
  • Freie Heilfürsorge / Oberfinanzdirektion / Bundesfinanzdirektion
  • Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
  • Versorgungsausgleichskasse
  • Private Krankenversicherungen

Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kostenträgern und den zuweisenden Ärzten und Kliniken. Dabei setzen wir auf den persönlichen Kontakt. Sie möchten unsere Häuser kennenlernen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.