Ihre ärztliche Verordnung (Attest) reichen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle, z. B. Beihilfestelle ein. Es ist möglich, dass Sie in der Folge zum Amtsarzt einberufen werden. Wird die Maßnahme bewilligt, haben Sie in der Regel vier Monate Zeit, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Je nach zuständiger Stelle, nimmt diese zu uns Kontakt auf, oder Sie reservieren direkt Ihren Aufenthalt bei uns. Die Kosten werden entweder innerhalb des Erstattungsprinzips nach Inanspruchnahme der Leistung von der zuständigen Stelle an Sie zurück erstattet, oder es erfolgt eine Direktabrechnung mit unserem Haus.